Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Unsere Vertragspartner sind mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.
2. Vertragsabschluss: Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können wir zu einem Preis von netto € 50,-- pro Stunde verrechnen, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in unserem Einfluss liegenden Gründen verweigert wird.

3. Preise

Sämtliche unserer Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzliche Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen (mehr als 50 km außerhalb von Wien ) sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Pauschalen sind jedoch als Fixpreise einschließlich aller Barauslagen anzusehen.

4. Zahlung

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift bei der Zahlstelle maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten.
Sollte  eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Abschluss des Vertrages in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Art und Zeitpunkt der Bezahlung wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten.
Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.
Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto € 10,-- in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.

5. Ausführung unserer Leistungen

Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden.Vertragsabschlüsse mit Dritten, wie Musikgruppen, Floristen o.ä. kommen nicht mit uns, sondern ausschließlich mit den Auftraggebern zustande. Daraus ergibt sich, dass wir für Schlecht- oder Nichterfüllungen durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden können.

6. Stornobedingungen

Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten. Davon ausgenommen ist die Locationberatung;in diesem Fall ist auch für den Verzicht auf die von der Auftragsnehmerin zu erbringende Leistung jedenfalls der vereinbarte Pauschalpreis zur Gänze zu bezahlen.
Für den Fall des Rücktrittes einer Komplettbetreuung richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag. Bis sechs Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 50%, bis vier Wochen vor dem Hochzeitstag 75%, bis eine Woche vor dem Hochzeitstag 90% und ab einer Stornierung kürzer als eine Woche vor dem Hochzeitstag 100% vom vereinbarten Bruttopreis. Bei Rücktritt von einer vereinbarten Hochzeitstagbetreuung ab der Vorwoche des Hochzeitstages werden 50% des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, haben wir das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern gegen unsere Planung oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind.
Für Schäden haften wir grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

8. Sonstiges und Schlussbestimmungen

Wir sind berechtigt, Daten über die Auftraggeber, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem zu verarbeiten.
Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden,Gerichtsstand ist in Wien.

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